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Vergangene Entscheidungen sowie relevante Gesetzesänderungen der Vorjahre

Hier finden sich einige archivierte News aus dem Steuerrecht. Schauen Sie sich gerne auch auf den Seiten Rechtsprechung sowie Steuer-Updates nach relevanten Beiträgen um. 

Bei Fragen zu vergangener Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Neugründungen

Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde zur Entlastung von Existenzgründern mit Wirkung vom für sechs Jahre ausgesetzt. Anfang 2024 startete das BMF hierzu eine Umfrage, insbesondere in Bezug auf die Jahre 2022 und 2023 zur Evaluation durch die Betroffenen. Auch existieren Erleichterungen für Kleinunternehmer hinsichtlich der Abgabe von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen.

Vorrang des Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete

Nach Urteil des BFH v. 22.02.21 (IX R 7/20) ist die ortsübliche Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG vorrangig anhand des Mietspiegels zu bestimmen. Dazu kann ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel gem. §§ 558c ff. BGB herangezogen werden sowie jeder Wert innerhalb der gegebenen Bandbreite verwendet werden. In Sonderfällen bleibt die Möglichkeit des Nachweises durch einen Sachverständigen, eine Mietdatenbank oder durch mind. drei vergleichbare Objekte.

Ermittlung des Betrags der Doppelbesteuerung von Renteneinkünften

Mit Urteil v. 19.05.21 (X R 33/19) entschied der BFH über die Ermittlung des Betrags einer möglichen Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Nachdem die abstrakte Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung seit 2005 bereits zuvor festgestellt wurde, gibt der BFH nunmehr vor, in welchen Szenarien eine konkrete Verfassungswidrigkeit vorliegt. Die Nachweis-/Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen, der zur Prüfung einer evtl. Doppelbesteuerung seine Erwerbsbiographie einzureichen hat. Sodann prüft das Finanzamt, ob die Summe der voraussichtlich steuerfreien Rentenzuflüsse kleiner ist als die Summe der aus zu versteuerndem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen – also jene, die nicht dem Sonderausgabenabzug unterlagen.

Kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts als Wirtschaftsgut

Mit Urteil des BFH v. 12.06.2019 (X R 20/17) wurde zum kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts einer natürlichen Person entschieden. Dieser stellt unabhängig von seiner zivilrechtlichen endgültigen Übertragbarkeit demnach ein Wirtschaftsgut dar und ist damit einlagefähig sowie durch AfA zu mindern. Dies freut im ersten Schritt vermeintlich viele Influencer u.a. aufgrund der Berücksichtigung von Betriebsausgaben. Allerdings sollten zugleich die Problematiken der Bewertung, Entnahmebesteuerung, Wegzugsbesteuerung etc. Beachtung finden. Nicht zuletzt deshalb ist sich die Literatur und Praxis über die Eigenschaft als Wirtschaftsgut noch uneins.

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